Hiermit weisen wir alle Teilnehmenden auf die Einhaltung des Kartellrechts sowie der Vertraulichkeit innerhalb unserer offenen Seminare hin.
Was Sie während unserer Seminare sicherstellen müssen
Sorgen Sie gemeinsam mit dem Seminarleiter dafür, dass im Zusammenhang mit einem Seminar kein Kartellrechtsverstoß auftritt. Folgende Punkte müssen Sie beachten:
Während des Seminars
- Wahren Sie grundsätzlich die Vertraulichkeit.
- Bei Spontanäußerungen mit kartellrechtlich relevantem Inhalt müssen Sie unverzüglich reagieren und sich aktiv von dem kartellrechtswidrigen Verhalten distanzieren:
- Weisen Sie Teilnehmer darauf hin, dass dieser Punkt nicht besprochen werden darf.
- Vertagen Sie zur Not die Diskussion, bis die kartellrechtliche Unbedenklichkeit geklärt ist.
- Wird die Diskussion trotzdem fortgesetzt, unterbrechen Sie das Seminar oder verlassen Sie den Sitzungsraum.
- Melden Sie den Vorgang der Geschäftsführung der Questwärts GmbH bzw. der Rechtsabteilung Ihres Unternehmens.
Außerdem ist es nicht gestattet, Audio-, Video-, Transkriptions- oder KI-Tools zu verwenden, um Präsenzsitzungen oder virtuelle Sitzungen aufzuzeichnen.
Was Sie während unserer Seminare vermeiden müssen
Mitarbeitern von im Wettbewerb stehenden Unternehmen ist es untersagt, formell oder informell Diskussionen zu führen, Informationen auszutauschen oder Vereinbarungen zu treffen, wenn es um folgende Punkte geht:
Preise, insbesondere
- Preisgestaltungen, Preisunterschiede, Preisstrategie.
- Individuelle Verkaufs- und Zahlungsbedingungen; individuelle Rabatte, Gutschriften und Kreditbedingungen.
Produktion, insbesondere
- Individuelle Herstellungs- oder Absatzkosten, Kostenrechnungsformeln, Methoden der Kostenberechnung, auf Produkte oder Produktgruppen bezogene Zahlen zu Bezugskosten, Produktion, Lagerbeständen, Verkäufen etc.
- Produktionsveränderungen, zum Beispiel wegen Wartungsarbeiten, oder die Begrenzung der Marktversorgung mit eigenem Produkt.
- Zukünftiges Marktverhalten, insbesondere
- Aufteilung von Märkten oder Bezugsquellen, gleichgültig ob räumlich oder nach Kunden.
- Beziehungen zu einzelnen Lieferanten oder Abnehmern, insbesondere dann, wenn dies dazu führen könnte, dass diese vom Markt verdrängt werden.
- „schwarze Listen“ oder Boykotte von Kunden, Wettbewerbern oder Zulieferern.
- Geplante Vorhaben einzelner Unternehmen in Bezug auf Technologie, Investitionen, Design, Produktion sowie Vertrieb oder Marketing für bestimmte Produkte.