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Jolanta Zschorlich
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Betriebsrat-Anhörung richtig verfassen

Inhalt

Eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat verlangt Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht. Der Betriebsrat muss grundsätzlich vor jeder Kündigung angehört werden, sonst ist die Kündigung unwirksam. Dasselbe gilt, wenn die Anhörung mangelhaft erfolgt ist. Auch in Eilfällen muss der Betriebsrat nach § 102 BetrVG vor Ausspruch der Kündigung angehört werden. Dieses komplexe Themenfeld stellt für viele Personaler eine große Herausforderung dar. In diesem Seminar lernen Sie alle relevanten Formalia zur Anhörung und Kündigung.
Mit dem erworbenen Wissen setzen Sie Ihre Ziele schnell und reibungslos um.

Nutzen

  • Sie kennen den Geltungsbereich des Betriebsverfassungsrechts.
  • Sie erhalten Informationen zu den Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats.
  • Sie berücksichtigen die Rechte des Betriebsrats.
  • Sie beachten die Formalitäten in der Zusammenarbeit.

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