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Grundlagen Interessenausgleich und Sozialplan, §§ 111, 112, 112a BetrVG

Inhalt

Insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Phasen und aufgrund der dadurch entstehenden Notwendigkeit, sich für die Zukunft richtig aufzustellen, werden Umstrukturierungen und Restrukturierungen immer häufiger erforderlich. Zumeist gehen diese mit großen Veränderungen für die Arbeitsplätze der Mitarbeiter in Ihren Unternehmen einher – neue Organisationsstrukturen werden geschaffen, Personalabbaumaßnahmen werden vereinbart, Arbeitsplätze fallen weg, Versetzungen werden erforderlich, etc. Bei der Durchführung von Um- bzw. Restrukturierungsmaßnahmen ist immer zunächst zu klären, ob der Abschluss eines Interessenausgleichs und eines Sozialplans, der Umsetzung der Maßnahmen vorausgehen muss. Unser Seminar vermittelt Ihnen die notwendigen Grundlagen, um diese arbeitsrechtlichen Instrumente abschließen zu können und bringt Sie in die Lage, dass Sie gut gerüstet in die Verhandlungen mit Ihrem Betriebsrat gehen können.

Nutzen

  • Sie wissen, wann eine Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG vorliegt.
  • Sie kennen die Grundlagen eines Interessenausgleichs und Sozialplans.
  • Sie haben einen Überblick über die Voraussetzungen für das Zustandekommen und die wesentlichen Inhalte.
  • Sie erfahren, wann ein Sozialplan erzwingbar ist.
  • Sie kennen die Folgen eines fehlenden Interessenausgleichs bzw. einer wesentlichen Abweichung von einem Interessenausgleich – Nachteilsausgleich.

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